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Zuwanderung und Integration

Integrationskurs für Geflüchtete, Foto: © Frank Gärtner / Fotolia
Foto: © Frank Gärtner / Fotolia

Brandenburg ist ein weltoffenes, vielfältiges und tolerantes Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration braucht gegenseitigen Respekt, Toleranz und die Bereitschaft zum Dialog. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion friedlich zusammenleben.

Integration gelingt durch interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur, durch Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus, durch Bildung, berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe. Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Arbeit.

  • In Brandenburg lebten zum Stichtag 31. März 2023 rund 198.200 Ausländerinnen und Ausländer, davon rund 60.300 Flüchtlinge und Geduldete (Quelle: Ausländerzentralregister).
  • Damit beträgt der Anteil von Geflüchteten und Geduldeten an der Gesamtbevölkerung 2,3 Prozent.
  • Im Jahr 2023 wurden insgesamt 12.100 Personen aus der Zentralen Erstaufnahme des Landes Brandenburg in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt (2022: 38.941, 2021: 3.963, 2020: 2.738), (Quelle: ZABH).
Integrationskurs für Geflüchtete, Foto: © Frank Gärtner / Fotolia
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Brandenburg ist ein weltoffenes, vielfältiges und tolerantes Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration braucht gegenseitigen Respekt, Toleranz und die Bereitschaft zum Dialog. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion friedlich zusammenleben.

Integration gelingt durch interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur, durch Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus, durch Bildung, berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe. Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Arbeit.

  • In Brandenburg lebten zum Stichtag 31. März 2023 rund 198.200 Ausländerinnen und Ausländer, davon rund 60.300 Flüchtlinge und Geduldete (Quelle: Ausländerzentralregister).
  • Damit beträgt der Anteil von Geflüchteten und Geduldeten an der Gesamtbevölkerung 2,3 Prozent.
  • Im Jahr 2023 wurden insgesamt 12.100 Personen aus der Zentralen Erstaufnahme des Landes Brandenburg in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt (2022: 38.941, 2021: 3.963, 2020: 2.738), (Quelle: ZABH).

Spurwechsel-Billigkeitsrichtlinie

Für viele in Brandenburg lebende geflüchtete Menschen mit einer Duldung besteht eine oft über Jahre andauernde unklare Lebensperspektive.

Deshalb fördert das Brandenburger Integrationsministerium (MSGIV) mit der Spurwechsel-Billigkeitsrichtlinie bis zu fünf Modellprojekte in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Projektträger – sogenannte Modellkommunen – sollen in die Lage versetzt werden, die in kommunalen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung lebenden Menschen mit geringer Aussicht auf einen Aufenthaltstitel durch gezielte Förderung sowie sprachliche und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen in Arbeit und Ausbildung zu lenken und damit Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen und ähnlichen Unterbringungsformen zu eröffnen (sogenannter Spurwechsel).

Laufzeit der Förderung

Von 15.08.2023 bis 31.12.2024

Rahmenbedingungen

  • Bis zu fünf Landkreise und kreisfreie Städte als Modellkommunen
  • Zielgruppe: Langjährig Geduldete oder sich seit langem im gerichtlichen Verfahren zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft befindliche Gestattete
  • Gefördert werden vor allem Maßnahmen zum Spracherwerb und zur fachliche Qualifizierung
  • Die Maßnahmen können mit sozialpädagogischer Begleitung erfolgen

Bewilligungsbehörde

Anträge von den Landkreisen und kreisfreien Städten werden im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) entgegengenommen.

Für viele in Brandenburg lebende geflüchtete Menschen mit einer Duldung besteht eine oft über Jahre andauernde unklare Lebensperspektive.

Deshalb fördert das Brandenburger Integrationsministerium (MSGIV) mit der Spurwechsel-Billigkeitsrichtlinie bis zu fünf Modellprojekte in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Projektträger – sogenannte Modellkommunen – sollen in die Lage versetzt werden, die in kommunalen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung lebenden Menschen mit geringer Aussicht auf einen Aufenthaltstitel durch gezielte Förderung sowie sprachliche und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen in Arbeit und Ausbildung zu lenken und damit Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen und ähnlichen Unterbringungsformen zu eröffnen (sogenannter Spurwechsel).

Laufzeit der Förderung

Von 15.08.2023 bis 31.12.2024

Rahmenbedingungen

  • Bis zu fünf Landkreise und kreisfreie Städte als Modellkommunen
  • Zielgruppe: Langjährig Geduldete oder sich seit langem im gerichtlichen Verfahren zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft befindliche Gestattete
  • Gefördert werden vor allem Maßnahmen zum Spracherwerb und zur fachliche Qualifizierung
  • Die Maßnahmen können mit sozialpädagogischer Begleitung erfolgen

Bewilligungsbehörde

Anträge von den Landkreisen und kreisfreien Städten werden im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) entgegengenommen.


Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg

Mit dem Telefon- und Videodolmetschertool konnte in Brandenburg ein landesweites, kostenloses Angebot für soziale und medizinische Einrichtungen, für Beratungsstellen und andere Anlaufstellen sowie Behörden in Trägerschaft der Kommunen und des Landes geschaffen werden. Diese Stellen sollen dadurch bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse unterstützt werden.

Das Programm deckt mehr als 50 verschiedene Sprachen ab. Neben häufiger gesprochenen Sprachen (Ukrainisch, Arabisch, Dari/Farsi etc.) finden sich auch weniger verbreitete Sprachen (wie Zarma und Oromo) im Angebot. Termine für die Dolmetscherleistung dürfen nur über eine berechtigte Stelle vereinbart werden.

Mit dem Telefon- und Videodolmetschertool konnte in Brandenburg ein landesweites, kostenloses Angebot für soziale und medizinische Einrichtungen, für Beratungsstellen und andere Anlaufstellen sowie Behörden in Trägerschaft der Kommunen und des Landes geschaffen werden. Diese Stellen sollen dadurch bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse unterstützt werden.

Das Programm deckt mehr als 50 verschiedene Sprachen ab. Neben häufiger gesprochenen Sprachen (Ukrainisch, Arabisch, Dari/Farsi etc.) finden sich auch weniger verbreitete Sprachen (wie Zarma und Oromo) im Angebot. Termine für die Dolmetscherleistung dürfen nur über eine berechtigte Stelle vereinbart werden.


Förderung der Migrationssozialarbeit

Seit 2018 fördert die Landesregierung die Migrationssozialarbeit II (MSA II) für anerkannte Schutzberechtigte, um eine zügige soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Neuzugewanderten durch niederschwellige Beratung zu ermöglichen. Neben der Migrationssozialarbeit (unterbringungsnahe Soziale Arbeit), die seit 1996 im Landesaufnahmegesetz geregelt ist, ist die MSA II ein wichtiges Instrument in der sozialen Betreuung von Geflüchteten. Das Angebot richtete sich an Geflüchtete, die ihr Asylverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben und im SGB-II-Leistungsbezug sind.

Die Ratsuchenden bekommen Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung sowie eine schulpsychologische Beratung. Außerdem bekommen Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.

Die MSA II wird im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes von den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern ausgeführt und ist als eine freiwillige Erstattungsleistung des Landes angedacht.

Seit 2018 fördert die Landesregierung die Migrationssozialarbeit II (MSA II) für anerkannte Schutzberechtigte, um eine zügige soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Neuzugewanderten durch niederschwellige Beratung zu ermöglichen. Neben der Migrationssozialarbeit (unterbringungsnahe Soziale Arbeit), die seit 1996 im Landesaufnahmegesetz geregelt ist, ist die MSA II ein wichtiges Instrument in der sozialen Betreuung von Geflüchteten. Das Angebot richtete sich an Geflüchtete, die ihr Asylverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben und im SGB-II-Leistungsbezug sind.

Die Ratsuchenden bekommen Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung sowie eine schulpsychologische Beratung. Außerdem bekommen Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.

Die MSA II wird im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes von den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern ausgeführt und ist als eine freiwillige Erstattungsleistung des Landes angedacht.


Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Landesintegrationskonzept

Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.

Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.

Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.

Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:

  • Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
  • Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
  • Bildung,
  • berufliche Perspektiven,
  • gesundheitliche Versorgung,
  • zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
  • gesellschaftliche Teilhabe.

Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.

Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.

Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.

Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:

  • Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
  • Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
  • Bildung,
  • berufliche Perspektiven,
  • gesundheitliche Versorgung,
  • zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
  • gesellschaftliche Teilhabe.

Geflüchtete und Asylsuchende

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.


Aufnahme von Geflüchteten in Brandenburg

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 46 am 22. November 2023 veröffentlicht worden.

Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel ist im Amtsblatt Nr. 46 am 22. November 2023 veröffentlicht worden.

Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.


Landesrechtliche Bestimmungen zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.


Wegweiser für Geflüchtete zum Gesundheitssystem in Brandenburg

Der Online-Wegweiser „How to… deal with the health system im Land Brandenburg“ richtet sich an geflüchtete Menschen. Er soll ihnen dabei helfen, sich im Gesundheitssystem im Land Brandenburg zu orientieren. Der Wegweiser steht online in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Russisch zur Verfügung.

Er beschreibt, wo und wie Geflüchtete medizinische Hilfe erhalten und an wen sie sich in einem Notfall wenden können. Er informiert darüber, welche Angebote der Gesundheitsversorgung es gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann. Außerdem fasst er die gesetzlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem Aufenthaltsstatus zusammen. Ergänzt wird der Wegweiser durch eine Sammlung von Adressen und Links, unter denen geflüchtete Menschen weiterführende Informationen erhalten. 

Die Erstellung des Wegweisers wurde durch das Brandenburger Integrationsministerium (MSGIV) gefördert. Er entstand unter dem Dach der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.

Der Online-Wegweiser „How to… deal with the health system im Land Brandenburg“ richtet sich an geflüchtete Menschen. Er soll ihnen dabei helfen, sich im Gesundheitssystem im Land Brandenburg zu orientieren. Der Wegweiser steht online in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Russisch zur Verfügung.

Er beschreibt, wo und wie Geflüchtete medizinische Hilfe erhalten und an wen sie sich in einem Notfall wenden können. Er informiert darüber, welche Angebote der Gesundheitsversorgung es gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann. Außerdem fasst er die gesetzlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem Aufenthaltsstatus zusammen. Ergänzt wird der Wegweiser durch eine Sammlung von Adressen und Links, unter denen geflüchtete Menschen weiterführende Informationen erhalten. 

Die Erstellung des Wegweisers wurde durch das Brandenburger Integrationsministerium (MSGIV) gefördert. Er entstand unter dem Dach der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.


Unterstützung von Kommunen aus dem Brandenburg-Paket

Für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten stellt das Land Brandenburg den Kommunen aus dem „Brandenburg-Paket“ für die Jahre 2023/2024 bis zu 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:  

  • Eine Investitionspauschale  in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
  • Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
  • Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.

Für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten stellt das Land Brandenburg den Kommunen aus dem „Brandenburg-Paket“ für die Jahre 2023/2024 bis zu 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:  

  • Eine Investitionspauschale  in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
  • Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
  • Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.

Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im Frühjahr 2023 bereits zum siebten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2019 bis 2022 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im Frühjahr 2023 bereits zum siebten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2019 bis 2022 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.